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Herzlich Willkommen! Das Zentrum für Ethik in der Medizin (ZEM) wurde 1996 gegründet und war die erste Sonderstelle der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) für den Bereich Medizinethik.

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DVD "Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?"

Herausgegeben vom Zentrum für Ethik in der Medizin, Frankfurt/M. Diakonisches Werk für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes & AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN

Nach dem Erfolg der ersten Auflage von 2009 hat das Zentrum für Ethik in der Medizin in Frankfurt/M. gemeinsam mit den AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN eine aktualisierte Fassung ihrer DVD herausgegeben. Diese überarbeitete Fassung berücksichtigt die aktuelle Rechtslage vom 01. September 2009 und soll Bürgerinnen und Bürgern das Erstellen ihrer Patientenverfügung erleichtern.

Worum geht es in der DVD?

• Die Beiträge der DVD berücksichtigen die aktuelle Rechtslage vom 01. Sept. 2009.

• Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries führt in einem Vorwort in die Thematik ein.

• Die DVD darf bei unentgeltlichen Vorführungen (etwa im Rahmen von Fortbildungen und Info-Veranstaltungen) öffentlich gezeigt werden.

Das Besondere gegenüber Broschüren zu diesem Thema ist, dass die zur Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht wichtigen Aspekte in einem Film dargestellt werden: Zuerst führt ein 20-minütiger Film, der im Markus Krankenhaus gedreht wurde („Patientenverfügung - eine Anleitung“), in die gesamte Thematik ein. Einzelne Szenen, etwa auf der Intensivstation, wurden nachgestellt, um dem Zuschauer die unterschiedlichen Entscheidungssituationen zu verdeutlichen, die im Krankenhaus das Vorliegen einer Patientenverfügung hilfreich werden lassen. Im zweiten Teil sind einzelne Redebeiträge aus dem mehrmals jährlich im Markus- Krankenhaus stattfindenden Patientenseminar „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?“ enthalten (Dauer: ca. 60 Minuten). Die Gesamtlaufzeit der DVD beträgt ca. 80 Minuten.

Für wen ist die DVD gedacht?

Die DVD richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen wollen. Ebenso können z.B. Hausärzte, Betreuungsvereine und Beratungsstellen diese DVD nutzen, um sie an interessierte Personen weiterzugeben; in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann die DVD Anregungen zur Durchführung von Veranstaltungen zum Thema „Patientenverfügung“ geben. Die DVD kann und will das persönliche Gespräch mit dem Arzt nicht ersetzen! Sie ist als Informationsmaterial gedacht, auch als Vorbereitung für ein Gespräch mit dem (Haus)Arzt und kann bei unentgeltlichen Veranstaltungen öffentlich gezeigt werden. Der DVD liegt allerdings kein Formular für eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bei! In den Filmbeiträgen wird auf die Broschüre des Bayerischen Ministeriums der Justiz (Hrsg.) zurückgegriffen, deren Formulare in ganz Deutschland gelten.

Wie kann die DVD bestellt werden?

Die DVD ist vergriffen und kann derzeit leider nicht bestellt werden!

Sobald eine Neuauflage vorliegt, wird dies an dieser Stelle veröffentlicht werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wo erhalte ich Formulare zur Erstellung einer Patientenverfügung?

Derzeit werden in Deutschland eine Vielzahl von Patientenverfügungen angeboten. Hilfreich ist u.a. die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit dem Titel "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter". Der Text kann als pdf-Datei heruntergeladen werden: www.justiz.bayern.de

 

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Weitere Informationen zur Patientenverfügung

Zur Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Krankenhaus

Im Gespräch zwischen Arzt und Patient treffen zwei ”Experten” aufeinander: hier der Arzt mit seinem medizinischen Fachwissen, dort der Patient, der am besten über sein eigenes Leben, seine Ziele, Wünsche und Wertvorstellungen Auskunft geben kann. Beide, Arzt und Patient, müssen gemeinsam herausfinden, wie die angemessene weitere Behandlung aussieht.

Was aber ist, wenn der Patient selbst nicht (mehr) kommunikationsfähig ist und seinen eigenen Willen nicht äußern kann?
Dies kann nach einem Unfall geschehen, oder wenn der Patient durch eine schwere Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig ist. In solchen Fällen kann der Arzt die Therapiemaßnahmen nicht mit dem Patienten besprechen, und es fehlt für das weitere Vorgehen die notwendige Einwilligung durch den Patienten. Denn aus rechtlichen Gründen ist der Arzt an die informierte Zustimmung des Patienten gebunden. Eine Ausnahme stellen Notfallsituationen dar, in denen der Arzt den Patienten nicht kennt und unverzüglich handeln muss. Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen

Für viele ist überraschend, dass unsere Rechtslage keinen automatischen Stellvertreter in Gesundheitsfragen kennt. Bin ich durch einen Unfall oder schwere Erkrankung nicht entscheidungsfähig, so können weder mein Ehepartner noch meine volljährigen Geschwister oder meine erwachsenen Kinder für mich stellvertretend entscheiden. In Gesundheitsfragen kann nur ich selbst (der erwachsene Patient) die Zustimmung zu einer Behandlung geben; wenn ich dazu nicht in der Lage bin, muß in der Regel das Betreuungsgericht angerufen werden. Der Amtsrichter wird dann eine Person mit der gesetzlichen Betreuung beauftragen, häufig ein Familienmitglied, sofern dieses zur Übernahme der Betreuung bereit ist.

Dieser Weg über das Amtsgericht wird dann unnötig, wenn ich selbst in gesunden Tagen eine VORSORGEVOLLMACHT für Gesundheitsfragen erstellt habe. In einer solchen Vorsorgevollmacht beauftrage ich eine Person seines Vertrauens, für mich zu sprechen und meinen Willen in Fragen der Behandlung kundzutun. Zugleich wird der Arzt dem Bevollmächtigen gegenüber von der Schweigepflicht entbunden, denn streng genommen darf er mit keiner Person über meinen Gesundheitszustand sprechen, solange ich als Patient dem Arzt dazu nicht die Erlaubnis erteilt habe.

Und ein zweites ist sinnvoll: das Formulieren einer PATIENTENVERFÜGUNG, in der ich dem Arzt mitteilen kann, wie ich behandelt werden möchte und wo ich die Grenzen der Behandlung sehe, wenn ich schwer erkrankt und nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern.

Wichtig ist, mit der Person, die ich als meinen Bevollmächtigten benennen möchte, vorher zu sprechen. Wer dieses vertrauensvolle Amt übernimmt, wird wissen wollen, wie in einer solchen Situation entschieden werden soll. Der Bevollmächtige soll doch meinen Willen zum Ausdruck bringen. Dazu muß ich mir Gedanken darüber machen, wie ich in bestimmten kritischen Situationen behandelt werden möchte.

Es mag nicht leicht sein, die Möglichkeit ins Auge zu fassen, ich selbst könnte so schwer erkranken, dass ich zu einer eigenen Entscheidung nicht mehr in der Lage bin. Auch kann es schwierig und belastend sein, in gesunden Tagen Entscheidungen zu treffen, die im Falle schwerer Erkrankung gelten sollen. Welche Patientenverfügung, welche Vorsorgevollmacht ?

Erfahrungsgemäß ist es ratsam, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Grundsätzlich sind Sie an kein Formular gebunden, eine Patientenverfügung kann frei formuliert sein. Eine Orientierung an bereits existierenden Texten wird jedoch hilfreich sein. Im Markus-Krankenhaus weisen wir auf die Informationsbroschüre des Bayerischen Justizministeriums hin, die auch im Internet als ”Download” zur Verfügung steht. Sie vermittelt einen guten Überblick über die Thematik und enthält Formulierungsvorschläge, mit denen eine individuelle Gestaltung und Willensäußerung ermöglicht wird.

Die Patientenverfügung ist seit dem 01. Sept. 2009 gesetzlich verankert. Sie sollte für den behandelnden Arzt klar formuliert sein. Am besten, Sie sprechen Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt bzw. behandelnden Arzt durch, um festzustellen, ob Ihr Arzt Ihre Verfügung so versteht, wie Sie diese verstanden haben wollen.

Niemand von uns weiß, wie das eigene Leben zu Ende gehen wird und in welche gesundheitliche Krisen wir persönlich geraten werden. Niemand von uns hat das eigene Leben in der Hand. Für viele Menschen geht das Leben zu Ende, ohne dass von anderen schwierige Entscheidungen getroffenen werden müssen. Doch wenn die Situation eintritt, dass Entscheidungen über die Fortführung oder die Beendigung einer Therapie notwendig werden, dann sind die behandelnden Ärzte verpflichtet, sich am Willen ihres Patienten zu orientieren. Sie sind aufgefordert, Angehörige und Bekannte zu fragen, ob ihnen etwas von diesem Willen bekannt ist. Liegt eine Patientenverfügung vor, die für den konkreten Fall eine Richtung angibt, kann dies eine wichtige Hilfe für alle Beteiligten sein.

Die Erstellung einer Patientenverfügung ist somit keine Maßnahme, die Sie nur für sich persönlich durchführen – sie kann auch für Ihre Angehörigen und Bekannten eine große Hilfe und Enlastung darstellen, ebenso für Ihre behandelnden Ärzte und Pflegekräfte, wenn diese sich über Ihren Willen unsicher sind. 

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